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   VG Trier, 23.09.2013 - 5 L 1274/13.TR   

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https://dejure.org/2013,46230
VG Trier, 23.09.2013 - 5 L 1274/13.TR (https://dejure.org/2013,46230)
VG Trier, Entscheidung vom 23.09.2013 - 5 L 1274/13.TR (https://dejure.org/2013,46230)
VG Trier, Entscheidung vom 23. September 2013 - 5 L 1274/13.TR (https://dejure.org/2013,46230)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 36 Abs. 4, VwGO § 60 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, VwGO § 80 Abs. 5, AsylVfG § 26a, AsylLVfG § 34a
    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Italien, aufschiebende Wirkung, Suspensiveffekt, Abschiebungsanordnung, Reisefähigkeit, Reiseunfähigkeit

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Trier, 23.09.2013 - 5 L 1274/13
    Die Aussetzung der Überstellung darf nur angeordnet werden, wenn systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber erkennbar sind, so dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH vom 21. Dezember 2011, Rs. C-411/10 und C-493/10).".
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Trier, 23.09.2013 - 5 L 1274/13
    Zu einer weitergehenden Einzelfallbetrachtung sind sie grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die die Annahme rechtfertigen können,' dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris).
  • VG Trier, 19.07.2011 - 5 L 971/11

    Dublin II-Verfahren; inlandsbezogenes Abschiebungsverbot

    Auszug aus VG Trier, 23.09.2013 - 5 L 1274/13
    In den Fällen des § 34a Abs. 1 AsylVfG hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Erlass einer Abschiebungsanordnung nämlich - anders als in sonstigen Asylverfahren - auch das Vorliegen inlandsbezogener Abschiebungshindernisse - z.B. fehlende Reisefähigkeit - zu prüfen, denn nach dem Wortlaut der Norm ordnet das Bundesamt die Abschiebung (nur dann) an, sobald feststeht, dass die Abschiebung durchgeführt werden kann (vgl. Beschluss der Kammer vom 19. Juli 2011 - 5 L 971/11 .TR - mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2013 - 10 B 10627/13

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Italien, Rom, Wohnsitz, virtuelle Wohnsitznahme,

    Auszug aus VG Trier, 23.09.2013 - 5 L 1274/13
    Ausgehend hiervon erscheint es der Kammer interessengerecht, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin anzuordnen, weil sie deren Erfolgsaussichten angesichts der der Antragstellerin ärztlich attestierten erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen als offen einstuft (vgl. insoweit auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 10 B 10627/13.OVG -).
  • VG Trier, 15.01.2014 - 5 K 1574/13

    Überstellung eines Asylbewerbers nach Italien; wirksame Antragstellung

    Ferner müsse gesehen werden, dass Asylverfahren in Italien systemische Mängel aufwiesen, insoweit werde auf Beschlüsse des OVG Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2013 - 10 B 10627/13.OVG - und der Kammer vom 23. September 2013 - 5 L 1274/13.TR verwiesen.

    Soweit das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 19. Juni 2013 - 10 B 10627/13.OVG - und die beschließende Kammer mit Beschluss vom 23. September 2013 - 5 L 1274/13.TR - vorläufigen Rechtsschutz hinsichtlich einer von der Beklagten angeordneten Abschiebung von Asylbewerbern nach Italien gewährt haben, betrafen diese Entscheidungen atypische individuelle Sachverhalte, die mit demjenigen des Klägers des vorliegenden Verfahrens ersichtlich nicht vergleichbar sind.

  • VG Trier, 11.02.2014 - 5 L 95/14

    Abschiebung eines Ausländers nach Italien zur Durchführung des Asylverfahrens

    Soweit das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 19. Juni 2013 - 10 B 10627/13.OVG - und die beschließende Kammer mit Beschluss vom 23. September 2013 - 5 L 1274/13.TR - vorläufigen Rechtsschutz hinsichtlich einer von der Antragsgegnerin angeordneten Abschiebung von Asylbewerbern nach Italien gewährt haben, betrafen diese Entscheidungen atypische individuelle Sachverhalte, die mit demjenigen des Antragstellers des vorliegenden Verfahrens ersichtlich nicht vergleichbar sind.
  • VG Trier, 06.11.2013 - 5 L 1539/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien -

    Soweit das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 19. Juni 2013 - 10 B 10627/13.OVG - und die beschließende Kammer mit Beschluss vom 23. September 2013 - 5 L 1274/13.TR - vorläufigen Rechtsschutz hinsichtlich einer von der Antragsgegnerin angeordneten Abschiebung von Asylbewerbern nach Italien gewährt haben, betrafen diese Entscheidungen atypische individuelle Sachverhalte, die mit demjenigen des Antragstellers des vorliegenden Verfahrens ersichtlich nicht vergleichbar sind.
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